TRACES NT: Registrierung und Sorgfaltserklärung einreichen

TRACES NT ist die offizielle EU-Plattform, über die Unternehmen ihre Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) nach der EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115) einreichen müssen. Wichtig, aber oft übersehen: Es gibt zwei getrennte Server — PRODUCTION und ACCEPTANCE — und eine Registrierung auf dem einen gilt nicht automatisch für den anderen.

Was ist TRACES NT eigentlich?

TRACES NT (Trade Control and Expert System) ist ein bestehendes EU-System, das für die EUDR umfunktioniert wurde, um Sorgfaltserklärungen entgegenzunehmen. Grundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2024/3084 der Kommission. Registrieren können sich laut Europäischer Kommission Marktteilnehmer, bevollmächtigte Vertreter und Händler gleichermaßen — jede dieser drei Rollen benötigt einen eigenen Zugang.

PRODUCTION vs. ACCEPTANCE: der Unterschied, den viele übersehen

TRACES NT läuft auf zwei getrennten Server-Umgebungen:

Der entscheidende Punkt: Eine Registrierung auf einem der beiden Server berechtigt nicht automatisch zum Zugang auf dem anderen. Wer im Training auf ACCEPTANCE geübt hat, muss sich für die tatsächliche, rechtsverbindliche Einreichung separat auf PRODUCTION registrieren. Dieser Schritt wird in der Praxis regelmäßig übersehen — mit der Folge, dass Unternehmen kurz vor der Frist feststellen, dass ihr Zugang gar nicht für echte Einreichungen gilt.

Was muss eine Sorgfaltserklärung (DDS) enthalten?

Laut Europäischer Kommission muss eine DDS mindestens folgende Angaben enthalten:

TRACES NT selbst validiert die eingereichten Daten nicht inhaltlich — die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim einreichenden Unternehmen. Einen Überblick über die EUDR insgesamt, betroffene Rohstoffe und den vollständigen Zeitplan finden Sie in unserem Überblicksartikel; die genauen Pflichten und Fristen im Detail behandeln wir in unserem Tiefenartikel zu EUDR-Pflichten und Fristen.

Wer kann sich registrieren — und bis wann muss es erledigt sein?

Registrieren können sich Marktteilnehmer (Operators), bevollmächtigte Vertreter (Authorised Representatives) und Händler (Traders). Große und mittlere Unternehmen müssen ab 30. Dezember 2026 in der Lage sein, gültige Sorgfaltserklärungen einzureichen; Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen (KMU) ab 30. Juni 2027 — außer sie fallen bereits unter die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR), dann gilt für sie ebenfalls der 30. Dezember 2026.

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Quellen: Europäische Kommission — Informationssystem (TRACES NT) · Europäische Kommission — EUDR-Übersicht · Verordnung (EU) 2023/1115 · Durchführungsverordnung (EU) 2024/3084. Diese Seite bietet keine regulierte Rechts- oder Steuerberatung.