EUDR-Verordnung: Pflichten, Fristen und Sorgfaltserklärung
Die EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115, auch Entwaldungsverordnung genannt) verpflichtet Unternehmen, die von der Regulierung erfasste Rohstoffe und Produkte in der EU in Verkehr bringen, ein Sorgfaltspflichtensystem zu betreiben und für jede Lieferung eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) über TRACES NT einzureichen. Große und mittlere Unternehmen müssen ab 30. Dezember 2026 compliant sein, Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen (KMU) ab 30. Juni 2027 — wer die Frist verpasst, darf betroffene Produkte nicht mehr legal auf den EU-Markt bringen. Einen allgemeinen Überblick über die Verordnung geben wir in unserem Überblicksartikel; dieser Artikel geht auf die konkreten Pflichten ein.
Das Sorgfaltspflichtensystem: was Unternehmen konkret leisten müssen
Die EUDR verlangt von Marktteilnehmern und Händlern nicht nur eine einmalige Erklärung, sondern ein laufendes Sorgfaltspflichtensystem. Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission besteht dieses aus drei Elementen: der Sammlung von Informationen zu Produkt, Menge, Ursprungsland und Geolokalisierung der Anbauflächen; einer Risikobewertung, die einschätzt, ob eine Lieferung mit Entwaldung, Waldschädigung oder Nichteinhaltung der einschlägigen Gesetze des Erzeugerlands in Verbindung stehen könnte; und, sofern ein Risiko festgestellt wird, Risikominderungsmaßnahmen, die dieses Risiko auf ein vernachlässigbares Niveau senken, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird.
Diese Pflicht betrifft laut EU-Kommission die Rohstoffe Rinder, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee und Kautschuk sowie daraus abgeleitete Produkte wie Leder, Schokolade, Reifen oder Möbel — die vollständige Liste steht in Anhang I der Verordnung.
Risikobewertung und Risikominderung im Detail
Nur wenn ein Unternehmen auf Basis der gesammelten Daten zu dem Schluss kommt, dass für eine Lieferung ein vernachlässigbares Risiko besteht, darf die zugehörige Sorgfaltserklärung eingereicht und das Produkt in Verkehr gebracht werden. Lässt sich ein Risiko nicht auf ein vernachlässigbares Niveau senken, darf die Lieferung nach der Verordnung nicht auf den EU-Markt gebracht werden. Diese Bewertung liegt in der Verantwortung des einreichenden Unternehmens selbst — sie wird nicht von einer EU-Behörde vorab geprüft oder freigegeben.
Die Sorgfaltserklärung (DDS) über TRACES NT
Die praktische Umsetzung der Sorgfaltspflicht läuft über das offizielle EU-Informationssystem TRACES NT. Vor dem Inverkehrbringen muss dort für jede Lieferung eine DDS eingereicht werden, die laut EU-Kommission mindestens folgende Angaben enthält:
- Geolokalisierung der Anbauflächen (Koordinaten bzw. Kartendaten der Produktionsflächen)
- HS-Code und Produktbeschreibung
- Menge der Lieferung
- Die Erklärung, dass eine Sorgfaltsprüfung durchgeführt wurde
Wichtig: TRACES NT prüft die eingereichten Daten nicht inhaltlich nach. Die Verantwortung für korrekte, vollständige und aktuelle Angaben liegt vollständig beim einreichenden Unternehmen — falsche oder unvollständige Daten in einer eingereichten DDS bleiben ein Risiko des Unternehmens, nicht des Systems. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung und Einreichung finden Sie in unserem Artikel TRACES NT: Registrierung und Sorgfaltserklärung einreichen.
Die Fristen im Detail
Die Kommission hat einen gestaffelten, dreiteiligen Zeitplan festgelegt:
- Große und mittlere Unternehmen: Pflicht ab 30. Dezember 2026
- Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen (KMU): Pflicht ab 30. Juni 2027
- KMU, die bereits unter die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) fallen: ebenfalls bereits ab 30. Dezember 2026 — die spätere KMU-Frist gilt für diese Gruppe nicht
Wer als KMU also schon EUTR-pflichtig ist, sollte sich nicht auf die längere Frist von Juni 2027 verlassen: für diese Unternehmen gilt derselbe Stichtag wie für große und mittlere Unternehmen.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Ab dem jeweils geltenden Stichtag gilt: ohne gültige Sorgfaltserklärung dürfen betroffene Produkte nicht mehr legal auf den EU-Markt gebracht werden. Das betrifft nicht nur den Erstimport, sondern jede Lieferung entlang der Kette, die unter die Verordnung fällt. Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflichten nicht rechtzeitig aufgebaut haben, riskieren damit einen faktischen Verkaufsstopp für die betroffenen Warengruppen.
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Meinen EUDR-Fall jetzt starten →Quellen: Europäische Kommission — EUDR-Übersicht · Europäische Kommission — Informationssystem (TRACES NT) · Verordnung (EU) 2023/1115. Diese Seite bietet keine regulierte Rechts- oder Steuerberatung.