EUDR Anhang I: Welche Rohstoffe sind betroffen?
Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) erfasst laut Europäischer Kommission sieben Rohstoffgruppen: Rinder, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee und Kautschuk — plus daraus abgeleitete Produkte wie Leder, Schokolade, Reifen oder Möbel. Wer diese Rohstoffe oder Produkte in der EU in Verkehr bringt, muss nachweisen, dass sie nicht mit Entwaldung nach dem 31. Dezember 2020 in Verbindung stehen.
Die 7 Rohstoffgruppen aus Anhang I
Die folgende Liste zeigt jede Rohstoffgruppe mit typischen abgeleiteten Produkten, die ebenfalls unter die EUDR fallen:
- Rinder — u. a. Rindfleisch, Leder
- Holz — u. a. Möbel, Papier, Holzprodukte
- Kakao — u. a. Schokolade und Kakaozubereitungen
- Soja — u. a. Sojaöl, Sojamehl, Futtermittel
- Palmöl — u. a. Palmölderivate in Lebensmitteln und Kosmetik
- Kaffee — Rohkaffee und verarbeiteter Kaffee
- Kautschuk — u. a. Reifen und Gummiprodukte
Für einen vollständigen Überblick über die EUDR insgesamt — Fristen, Pflichten, TRACES NT — siehe unseren Überblicksartikel.
Gilt Anhang I auch für KMU? Ja — nur mit späterer Frist
Ein häufiges Missverständnis: Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen (KMU) glauben, wegen ihrer Größe von der EUDR ausgenommen zu sein. Das stimmt nicht. Die Unternehmensgröße verschafft nur eine längere Übergangsfrist, keine Befreiung. Sobald ein KMU Rohstoffe oder Produkte aus Anhang I in der EU in Verkehr bringt, muss es die Verordnung erfüllen — spätestens ab dem für seine Größenklasse geltenden Stichtag.
- Große und mittlere Unternehmen: ab 30. Dezember 2026
- Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen (KMU): ab 30. Juni 2027
- KMU, die bereits unter die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) fallen: ebenfalls ab 30. Dezember 2026
Konkret bedeutet das: Ein kleiner Möbelhersteller, ein Kaffeeröster oder ein Schokoladen-Importeur mit KMU-Status muss ab dem 30. Juni 2027 dieselbe Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) über TRACES NT einreichen wie ein Großunternehmen — inklusive HS-Code, Produktbeschreibung, Menge und Geolokalisierung der Anbaufläche. Nicht wissen ist hier kein Schutz: Wer die Frist verpasst, darf die betroffenen Produkte nicht mehr in der EU in Verkehr bringen.
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Meinen EUDR-Fall jetzt starten →Quellen: Europäische Kommission — EUDR-Übersicht · Europäische Kommission — Informationssystem (TRACES NT) · Verordnung (EU) 2023/1115. Diese Seite bietet keine regulierte Rechts- oder Steuerberatung.